Unser Verein …

Theater wird in Kirchheim schon lange gespielt. So ergeben sich erste Hinweise schon im 18. Jahrhundert, als Dominikanerpatres Anleitungen in der Kunst des Theaterspieles gaben. Ab 1852 ist ein „Thalia-Verein“ nachweisbar, der bis zum Beginn des 1. Weltkrieges aktiv war und sich im Jahr 1919 auflöste.

In der Folge wurde das Theaterspiel vom Josefsverein und später vom Turnverein gepflegt, ehe der Ausbruch des 2. Weltkrieges diese Aktivitäten beendete.

Im Jahr 1946 wurde dann unser Theaterverein gegründet, dessen alleiniger Vereinszweck die „Pflege des Laienspiels“ ist. Initiator der „Harmonie“ war der Buchdruckereibesitzer Josef Räuschle, der den Verein bis 1973 als Vorstand leitete.

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… und unsere Bühne

Unsere Bühne befindet sich im Saal des Gasthauses „Adler“ in Kirchheim und wird für die Aufführungen um eine Vorbühne erweitert. Sehen Sie nebenstehend eine Ansicht des Gasthaus „Adler“, wie wir den Saal für unsere Theateraufführungen bestuhlen sowie einige Szenenfotos von früher.

„Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück. Es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.“ -Lucius Annaeus Seneca

Vorstand

1. Vorstand Dannhart Tobias
2. Vorstand Hampp Hans
Schriftführer Scheifele Conny
Kassenverwalter Dannhart Rupert
Beisitzer Freisinger Paulina
Beisitzer Walter Petra
Beisitzer Schmid Andreas
Beisitzer Reichle Martin
Kassenprüfer Lochbrunner Hermann
Spielleiter Reichle Gerhard

Kursiv = Änderung

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Spieler

Die Top 25 - Stand 2018

54x   1946-1973 Räuschle Josef sen
49x   1951-1998 Räuschle Josef jun
40x   1958-2014 Reichle Gerhard
39x   1948-1990 Ruf Annemarie
38x   1946-1968 Geßler Hans
37x   1946-1978 Räuschle Ida
30x   1950-1981 Bissinger Josef
28x   1970-2001 Baum Fritz
27x   1946-1963 Schneider Charlotte
27x   1953-1993 Striebel Ernst
23x   1948-1963 Nell Josef
23x   1976-2017 Hornich Gabriele
22x   1948-1959 Striebel Ernst sen
22x   1948-1962 Steber Wally
20x   1987-2018 Hampp Hans
19x   1980-2007 Lochbronner Hermann
19x   1995-2018 Dannhart Tobias
18x   1946-1952 Freisinger Karl
18x   1953-1966 Gerhartinger Louis
17x   1949-1971 Schwarz Anni
16x   1990-2018 Dannhart Magdalena
15x   1963-1987 Rauch Josef
15x   1973-1997 Ott Elisabeth
14x   1973-1996 Müller Ernst
14x   1985-2001 Hampp Marianne

Steckbriefe

 
Jahrgang 1985
Sternzeichen Fisch
Beruf
Wohnort Derndorf
Mitglied seit 15.05.2009
Aktivitäten seit 2009 auf und hinter der Bühne aktiv
 
Jahrgang 1957
Sternzeichen Waage
Beruf Energieanlagenelektroniker
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 23.02.1975
Aktivitäten der musikalische Leiter unserer Vereinskapelle und lange Jahre Vorstandsmitglied
 
Jahrgang 1951
Sternzeichen Steinbock
Beruf Friseurin
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 28.02.1971
Aktivitäten seit 1971, zuerst mit ihrem Mann Werner, jetzt mit dem Sohn Jochen, zuständig für die Maske.
 
Jahrgang 1979
Sternzeichen Wassermann
Beruf Friseurmeister
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 20.02.1997
Aktivitäten Maskenbildner für die Harmonie in der dritten Generation
 
Jahrgang 1968
Sternzeichen Fisch
Beruf Krankenschwester
Wohnort Derndorf
Mitglied seit 23.02.1991
Aktivitäten seit 1990 auf der Bühne
Gespielte Stücke
Jahrgang 1963
Sternzeichen Steinbock
Beruf Bankkaufmann
Wohnort Mindelheim
Mitglied seit 27.02.1982
Aktivitäten seit 1981 auf der Bühne, nach 19 Jahren Pause Comeback im Jahr 2008. Ab 2013 Kassenverwalter.
 
Jahrgang  1976
Sternzeichen Steinbock
Beruf Physiotherapeut
Wohnort Derndorf
Mitglied seit 02.03.1996
Aktivitäten seit 1995 auf der Bühne, 8 Jahre 2. Vorstand, seit 2011 Vorstand.
Gespielte Stücke
 
Jahrgang 1961
Sternzeichen Fisch
Beruf Lebensmitteltechnologe
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 18.03.1979
Aktivitäten seit Jahren Mitglied in unserer Vereinskapelle und seit 2005 als Beisitzer in der Verstandschaft aktiv
 
Jahrgang 1978
Sternzeichen Stier
Beruf Bankkauffrau
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 08.04.2005
Aktivitäten seit 2005 auf der Bühne, leider viel zu früh von uns gegangen
Nachruf

Jahrgang 1960
Sternzeichen Fisch
Beruf
Wohnort Hausen
Mitglied seit 18.03.1979
Aktivitäten Musikant mit Leib und Seele, immer für einen Witz oder Trinkspruch gut
Jahrgang 1958
Sternzeichen Widder
Beruf Landwirt
Wohnort Unterrieden
Mitglied seit 02.02.2004
Aktivitäten Unterstützt seit 2003 unsere Vereinsmusik mit seinem Akkordeon

Jahrgang 1983
Sternzeichen Widder
Beruf Arztsekretärin
Wohnort Mindelheim
Mitglied seit 28.05.2010
Aktivitäten seit 2010 auf der Bühne dabei.
 
Jahrgang 1971
Sternzeichen Wassermann
Beruf Pre Print Manager
Wohnort Derndorf
Mitglied seit 07.02.1988
Aktivitäten seit 1987 auf der Bühne, Ansprechpartner für Design, Werbung usw.
Gespielte Stücke
 
Jahrgang 1972
Sternzeichen Zwilling
Beruf Personalsachbearbeiterin
Wohnort Derndorf
Mitglied seit 06.03.2004
Aktivitäten seit 2003 als Soffleuse im Einsatz
 
Jahrgang 1950
Sternzeichen Widder
Beruf Hausfrau
Wohnort Derndorf
Mitglied seit 01.01.1986
Aktivitäten 1985 bis 2001 in 15 Rollen auf der Bühne,anschließend unter der Bühne als Souffleuse tätig.
 Gespielte Stücke
 
Jahrgang 1954
Sternzeichen Fisch
Beruf PTA
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 23.02.1975
Aktivitäten seit 1976 auf der Bühne.
Neben diversen Rollen (bisher über 20) auch oft als Souffleuse im Einsatz.
Gespielte Stücke
 
Jahrgang 1955
Sternzeichen Steinbock
Beruf Versicherungsfachmann
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 29.03.1980
Aktivitäten seit 1980 bei der Harmonie, bis 1997 neunmal auf der Bühne. Viele Jahren Organisator unserer Ausflüge. Dafür Danke, Sepp.
Jahrgang 1945
Sternzeichen Wassermann
Beruf Journalist
Wohnort Haselbach
Mitglied seit 27.02.1999
Aktivitäten führte von 1998 bis 2010 sehr erfolgreich Regie
 
Jahrgang 1968
Sternzeichen Zwilling
Beruf
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 12.04.1992
Aktivitäten spielte 9 Rollen von 1992 bis 2003, seit 1999 Schriftführerin
 
Jahrgang 1969
Sternzeichen Skorpion
Beruf Elektriker
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 28.05.2010
Aktivitäten ist seit 2010 auf der Bühne.
Jahrgang 1961
Sternzeichen Skorpion
Beruf Bankkaufmann / Bürgermeister
Wohnort Tiefenried
Mitglied seit 29.03.1980
Aktivitäten seit 1980 bis 2007 insgesamt 19 Rollen
Gespielte Stücke
 
Jahrgang 1949
Sternzeichen Krebs
Beruf pensionierter Bankkaufmann
Wohnort Derndorf
Mitglied seit 23.02.1975
Aktivitäten stand von 1973 - 1996 14x auf der Bühne, verwaltete von 1989 - 2013 die Vereinskasse und ist seit 1997 bei der Gestaltung der Bühne behilflich.
Gespielte Stücke
Jahrgang 1927
Sternzeichen Stier
Beruf Verwaltungsangestellte
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 15.07.1946
Aktivitäten spielte von 1946 bis 1978 insgesamt 37 Rollen, anschliessend unterstützte sie von 1980-1984 die Aufführungen als Souffleuse. In der Zeit von 1975-1978 fungierte Sie jeweils eine Wahlperiode auch als Beisitzerin und Schriftführerin. Ida ist Ehrenmitlgied unseres Vereins
Gespielte Stücke
Jahrgang 1932
Sternzeichen Krebs
Beruf Buchdruckermeister
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 01.07.1951
Aktivitäten spielte von 1951 bis 1998 neunundvierzig (49) Rollen, bekleidete von 1973 bis 1993 das Amt des 1. Vorstandes und ist seitdem Ehrenvorstand.
Gespielte Stücke
 
Jahrgang 1950
Sternzeichen Skorpion
Beruf Glasermeister
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 28.02.1971
Aktivitäten seit 1958 (der erste Auftritt war eine Doppelrolle als Zwerg und Kind Hermann in "Rübezahl, der Herr der Berge") auf der Bühne. 16 Jahre Beisitzer, 18 Jahre Vorstand, seit 2011 Ehrenvorstand. Mit Rat und Tat dabei, wenn es um den Bühnenbau geht. 2016 Erfolgreiches Debüt als Spielleiter
Gespielte Stücke
 
Jahrgang 1982
Sternzeichen Fisch
Beruf Maschinenbauingenieur
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 27.04.2007
Aktivitäten seit 2007 dabei, Bühnenbau, Spezialeffekte und Technik
 
Jahrgang 1925
Sternzeichen Steinbock
Beruf Verkaufsassistentin
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 15.07.1946
Aktivitäten Annemarie war von Anfang an dabei, ihre Bilanz: 39 Rollen von 1948-1990 - 5 x Spielleitung von 1987-1990 - 1953 erste Frau in der Vorstandschaft -   1953-1975 Beisitzerin -   1971-2005 Kassenprüferin. Sie konnte wunderbar über alte Zeiten erzählen
Gespielte Stücke Am 27. Oktober 2015 ist unser Ehrenmitglied verstorben.  R.I.P.
 
Jahrgang 1963
Sternzeichen Waage
Beruf Elektro-Installateur-Meister
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 26.05.2007
Aktivitäten nach Großvater und Vater der 3. Ruf im "Krähennest". Seit 2005 zuständig für die Beleuchtung. Hat die gesamte Bühnentechnik total umgekrempelt. Sogar der Vorhang steht jetzt unter Strom.
 
Jahrgang 1965
Sternzeichen Jungfrau
Beruf Heilerziehungspflegerin
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 08.04.2005
Aktivitäten seit 2005 auf der Bühne.
 
Jahrgang 1969
Sternzeichen Fisch
Beruf Bankkaufmann
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 01.12.1988
Aktivitäten Carlo spielte 12 Rollen zwischen 1988 und 2009 und gehörte als Beisitzer in der Zeit von 1993 bis 2011 dem Vorstand an. Seit 2015 Kassenprüfer
 
Jahrgang 1961
Sternzeichen Steinbock
Beruf Gärtner
Wohnort Tiefenried
Mitglied seit 15.05.2009
Aktivitäten seit 2009 bei uns auf der Bühne, führt auch Regie
 
Jahrgang 1957
Sternzeichen Wassermann
Beruf Altenpflegerin
Wohnort Kirchheim
Mitglied seit 06.03.2004
Aktivitäten seit 2004 im Verein, wirkt hinter der Bühne und ist 2. Vorsitzende seit 2011. Jetzt Reiseleiterin unserer Ausflüge
Jahrgang 1963
Sternzeichen Wassermann
Beruf
Wohnort Kervenheim
Mitglied seit 01.01.1986
Aktivitäten spielte von 1984 bis 2001 zwölf Rollen.

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Unsere Satzung

Inhalt:

A. Allgemeines

§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
§ 3 Geschäftsjahr

B. Mitgliedschaft

§ 4 Mitglieder
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 6 Rechte der Mitglieder
§ 7 Pflichten der Mitglieder
§ 8 Beitrag
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft

C. Organe des Vereins

§ 10 Vereinsorgane
§ 11 Vorstand
§ 12 Ordentliche Jahreshauptversammlung
§ 13 Beschlußfassung der Jahreshauptversammlung
§ 14 Inhalt der Tagesordnung
§ 15 Kassenprüfer
§ 16 Sitzungen, Ausschüsse
§ 17 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 18 Sonstiges

D. Schlußbestimmungen

§ 19 Auflösung des Vereins
§ 20 Inkrafttreten der Satzung

A. Allgemeines

§ 1. Name und Sitz des Vereines
Der Theaterverein „Harmonie“ Kirchheim e.V. wurde am 14.07.1946 gegründet und hat seinen Sitz in Kirchheim. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Memmingen eingetragen.

§ 2 . Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des Laientheaters. Der Verein steht im Dienste der Volksbildung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist parteipolitisch sowie konfessionell neutral. Die Mitglieder haben keinen Anspruch am Vereinsvermögen. Der Verein soll in seinem Wirken Anstand und gute Sitten zum Ausdruck bringen.

§ 3. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. Mitgliedschaft

§ 4. Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins setzen sich zusammen aus
a) aktiven (ordentlichen) Mitgliedern
b) passiven (fördernden) Mitgliedern)

§ 5. Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, unbescholten ist und sich zu tatkräftiger Mitarbeit verpflichtet. Wer infolge Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen aus dem aktiven Vereinsleben ausscheidet, wird als passives Mitglied geführt. Dasselbe gilt für Personen, die dem Verein besondere materielle Unterstützung zukommen lassen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 6. Rechte der Mitglieder
Die aktiven und passiven Mitglieder genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung ergeben. Sie haben gleiches Stimmrecht in der Jahreshauptversammlung.

§ 7. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu vertreten und sein Wohl zu fördern. Sämtliche Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet.

B. Mitgliedschaft

§ 4. Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins setzen sich zusammen aus
a) aktiven (ordentlichen) Mitgliedern
b) passiven (fördernden) Mitgliedern)

§ 5. Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann werden, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, unbescholten ist und sich zu tatkräftiger Mitarbeit verpflichtet. Wer infolge Krankheit, Alter oder aus sonstigen Gründen aus dem aktiven Vereinsleben ausscheidet, wird als passives Mitglied geführt. Dasselbe gilt für Personen, die dem Verein besondere materielle Unterstützung zukommen lassen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 6. Rechte der Mitglieder
Die aktiven und passiven Mitglieder genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung ergeben. Sie haben gleiches Stimmrecht in der Jahreshauptversammlung.

§ 7. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu vertreten und sein Wohl zu fördern. Sämtliche Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet.

§ 8. Beitrag
Die Höhe des Beitrages wird von der Jahreshauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt. Die Höhe des Beitrages kann nach Alter bzw. nach Art der Mitgliedschaft gestaffelt sein. Eine Änderung des Beitrages kann nur von der Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder durchgeführt werden.

§ 9. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Ausschluß oder Tod. Der freiwillige Austritt ist schriftlich zu erklären. Der Vorstand kann Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen, von der Mitgliedschaft ausschließen. Ausgeschlossenen Mitgliedern steht Berufung bei der nächsten Jahreshauptversammlung zu. Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erlöschen. Mit dem Austritt erlöschen alle aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte.

C. Organe des Vereins

§ 10. Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Jahreshauptversammlung

§ 11. Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und mindestens 7 weiteren Mitgliedern, nämlich:
a) dem Spielleiter
b) dem Schriftführer
c) dem Kassier
d) vier Beisitzern
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Jahreshauptversammlung.
Verlangt e i n Mitglied die schriftliche Wahl, so muß eine schriftliche und geheime Abstimmung durchgeführt werden. Die gesamte Vorstandschaft mit Ausnahme des Spielleiters wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner laufenden Amtszeit aus irgend einem Grunde aus, so kann ein Nachfolger durch Beschluß der nächsten Jahreshauptversammlung eingesetzt werden.
Der Spielleiter gehört dem Vorstand ohne Wahl an, er wird von den übrigen Vorstandsmitgliedern berufen.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsbefugt. Im Innenverhältnis gilt, daß der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig wird.

§ 12. Ordentliche Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.
Eine ordentliche Jahreshauptversammlung muß mindestens einmal jährlich einberufen werden und soll zu Beginn des Jahres stattfinden.
Die Einberufung der Jahreshauptversammlung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung spätestens eine Woche vor der Versammlung in ortsüblicher Weise.
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Mit Zustimmung der Jahreshauptversammlung kann auch ein Antrag aus der Versammlung zum Tagesordnungspunkt erhoben werden.

§ 13. Beschlußfassung der Jahreshauptversammlung
Die ordnungsgemäß einberufene Jahreshauptversammlung ist beschlußfähig, wenn außer dem 1. und 2. Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Vorstandes mindestens 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlußfassung über Satzungsänderung und Vereinsauflösung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bleibt die einberufene Jahreshauptversammlung beschlußunfähig, so ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig ist.
Sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlußfassung mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Bei Satzungsänderung oder Vereinsauflösung ist 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Der Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Versammlung. Über die Verhandlungen der Jahreshauptversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefaßten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

§ 14. Inhalt der Tagesordnung
Die Tagesordnung muß enthalten:
1. Geschäftsbericht des Vorstandes
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht über die Kassenlage und des Kassenprüfers
4. Entlastung des Vorstandes und des Kassier
5. Wahl des Vorstandes und Bestellung des Kassenprüfers
(nach Anfall)
6. Verschiedenes und Wünsche der Mitglieder

§ 15. Kassenprüfer
Zur Kontrolle der Rechnungsführung bestellt die Jahreshauptversammlung einen Kassenprüfer. Dieser erstattet der Jahreshauptversammlung Bericht über das Ergebnis der Prüfung. Der Kassenprüfer darf nicht dem Vorstand angehören.

§ 16. Sitzungen, Ausschüsse
Der Vorstand hat zur Erfüllung seiner Aufgaben Sitzungen abzuhalten. Die Einladung dazu erfolgt durch den 1. oder 2. Vorsitzenden. Über das Ergebnis der Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens entsprechende Ausschüsse einzusetzen.

§ 17. Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand muß bei Bedarf neben der ordentlichen Jahreshauptversammlung eine außerordentliche Mitglieder versammlung einberufen. Das ist erforderlich, wenn dies die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes oder 1/3 der aktiven Mitglieder fordern. Sie muß innerhalb von drei Wochen abgehalten werden. Die Vorschriften der ordentlichen Jahreshauptversammlung sowie des § 13 gelten entsprechend.

§ 18. Sonstiges
Die vom Verein geschaffenen und im Eigentum des Vereins befindlichen Bühneneinrichtungsgegenstände werden an auswärtige Vereine oder Gesellschaften grundsätzlich nicht vermietet. In besonderen Ausnahmefällen sowie von örtlichen Vereinen, denen diese Gegenstände für Veranstaltungen überlassen werden, ist eine Benutzungsgebühr zu entrichten, deren Höhe jeweils vom Vorstand festgesetzt wird.

Kirchheim, den 22.02.1997.

D. Schlußbestimmungen

§ 19. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschlüsse nicht faßt.
Im Falle einer Auflösung oder bei Wegfall des in § 2 genannten steuerbegünstigten Vereinszweckes fällt das Vermögen des Vereines an den Markt Kirchheim, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die vorhandenen Bühneneinrichtungsgegenstände sind durch den Markt Kirchheim in Verwahrung zu halten und dürfen innerhalb von 10 Jahren nur einem Verein mit den gleichen Zielen wie in § 2 dieser Satzung festgelegt, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann darüber mit Einwilligung des zuständigen Finanzamtes auch anderweitig verfügt werden.
Der 1. Vorsitzende hat die Auflösung des Vereins beim Vereinsregister beim Amtsgericht Memmingen anzumelden.
Beschlüsse darüber, wie das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins zu verwenden ist, dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 20. Inkrafttreten der Satzung
Der Verein wurde am 20.10.1949 beim Amtsgericht Memmingen unter der Nummer 434 in das Vereinsregister eingetragen.
Die vorstehende, durch die ordentliche Jahreshauptversammlung vom 22.02.1997 neu beschlossene Satzung ersetzt die zuletzt am 27.01.1957 geänderte Satzung vom 01.08.1949. Die vorliegende Satzung tritt in Kraft mit Eintragung beim Vereinsregister.

Kirchheim, den 22.02.1997.